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Vorsicht: Betrug bei der Kanaluntersuchung

Offenbar sind in der letzten Zeit in unserer Gartensiedlung vermehrt Betrüger unterwegs, die die Anwohner zu Haustürgeschäften überreden wollen. Es geht um das Thema der Dichtigkeitsprüfung der Kanalanschlüsse. Mittlerweile sind auch Wurfsendungen der Verbraucherzentrale zum „Geschäft mit der Abwasserleitung“ verteilt worden. Die Stadt schreibt dazu:

Überprüfung von Kanalhausanschlüssen: Vorsicht bei Haustürgeschäften!

Das Abwasserwerk warnt vor „schwarzen Schafen“ unter den Kanaluntersuchungsfirmen.

In letzter Zeit hat die städtische Dienststelle häufig Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die von unseriösen Angeboten an der Haustür berichten. Die Personen ziehen von Haus zu Haus, und geben sich als Vertreter von solchen Unternehmen aus und behaupten, sie seien in Zusammenarbeit mit bzw. im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach tätig. Derzeit sind diese vor allem in der Gartensiedlung Gronauer Wald aufgefallen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Betrüger es auch in anderen Teilen von Bergisch Gladbach versuchen.

Dubiose Firmen werden mit Schnäppchenpreisen, Finten und sogar Täuschungen versuchen, die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich
hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine Anzeige
erstatten.

Es wird argumentiert, dass die Dichtheitsprüfung des Kanalhausanschlusses nach Landeswassergesetz zwingend vorgeschrieben sei, und deshalb müsse man jetzt den Auftrag erteilen, damit es nicht zu rechtlichen Konsequenzen komme. Das städtische Abwasserwerk gibt den dringenden Rat, sich auf solche Angebote und Haustürgeschäfte nicht einzulassen.

Es ist richtig, dass das Landeswassergesetz in Nordrhein Westfalen für Wasserschutzgebiete eine Prüfpflicht vorschreibt. Innerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Ableitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, sowie bestehende industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungsnetze, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 zu prüfen. Alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.

Dichtheitsprüfungen dürfen nur Sachkundige, die durch die zuständige Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau anerkannt worden sind, durchführen. Das Landesumweltministerium hat alle anerkannten Sachkundigen in einer Liste zusammengetragen, die im Internet abrufbar ist unter: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

Weitere Informationen rund um die Dichtheitsprüfungen in Bergisch Gladbach finden Sie unter: https://www.bergischgladbach.de/00-zustands–und-funktionspruefung.aspx

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