<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bebauungsplan-Archiv - Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</title>
	<atom:link href="https://fggw.de/tag/bebauungsplan/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://fggw.de/tag/bebauungsplan/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 31 Mar 2023 11:35:09 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>

<image>
	<url>https://fggw.de/wp-content/uploads/2019/12/cropped-FaviconFGGW-32x32.jpg</url>
	<title>Bebauungsplan-Archiv - Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</title>
	<link>https://fggw.de/tag/bebauungsplan/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung</title>
		<link>https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/</link>
					<comments>https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Till Erdmenger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Mar 2023 11:35:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Freundeskreis]]></category>
		<category><![CDATA[Bebauungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Denkmalschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fggw.de/?p=3006</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Stadt Bergisch Gladbach eine Pressemitteilung zur Gartensiedlung Gronauer Wald. Anlass war ein Treffen des Freundeskreises mit Vertretern der Stadt im vergangenen Herbst. In der Pressemitteilung&#8230;&#160;<a href="https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/">Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://fggw.de">Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1800" height="1013" src="https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035.jpg" alt="" class="wp-image-3011" srcset="https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035.jpg 1800w, https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035-400x225.jpg 400w, https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035-1024x576.jpg 1024w, https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035-768x432.jpg 768w, https://fggw.de/wp-content/uploads/2023/03/20210601_Siedlung_0035-1536x864.jpg 1536w" sizes="(max-width: 1800px) 100vw, 1800px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Stadt Bergisch Gladbach eine <a href="https://www.bergischgladbach.de/news/46054/gronauer-waldsiedlung-soll-ihren-charakter-behalten">Pressemitteilung zur Gartensiedlung Gronauer Wald</a>. Anlass war ein Treffen des Freundeskreises mit Vertretern der Stadt im vergangenen Herbst. In der Pressemitteilung stellt die Stadt einmal mehr die besondere historische Bedeutung der Siedlung heraus und nennt verschiedene Instrumente, die dem Erhalt des Charakters der Siedlung dienen sollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir möchten an dieser Stelle ein paar Informationen ergänzen. Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald bemüht sich bereits seit seiner Gründung 2008 in vielfältiger Weise um den Erhalt des Siedlungscharakters. Zahlreiche Anwohner und Freunde leisten in ehrenamtlicher Arbeit Unglaubliches, um die Nachbarn, die Stadt Bergisch Gladbach und Interessierte auch überregional zu informieren. Dies hat die Stadt freundlicherweise mit der Verleihung des Heimatpreises 2021 honoriert. Zu den Initiativen des Freundeskreises zählen zum Beispiel Info-Veranstaltungen, Führungen durch die Siedlung, in alle Haushalte verteilte Flyer, eine stets aktuelle Webseite, wiederholte Straßenfeste, mehrfache Baumpflanzaktionen, die Errichtung eines Rundwegs und die Veröffentlichung eines Buchs über die Siedlung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vorhandenen Maßnahmen zum Schutz der Siedlung gingen ebenfalls auf Initiativen des Freundeskreises zurück. Beginnend mit der Erstellung eines Gutachtens durch das Architekturbüro Werling und der daraus resultierenden Gestaltungsfibel über die Denkmalbereichssatzung 2011 hin zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung und einer Erhaltungssatzung 2014 arbeitete der Freundeskreis in der Vergangenheit bereits erfolgreich gemeinsam mit der Stadt an geeigneten Regelungen. Diese Zusammenarbeit möchte der Freundeskreis auch in Zukunft beibehalten und ausbauen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wohin fehlende baurechtliche Ausgestaltung führen kann, sieht man derzeit in Refrath. Dort sind Baukörper entstanden, die die maximalen Grundstücksmaße ausschöpfen, um Mehrparteienhäuser inmitten von Einfamilienhaussiedlungen zu errichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anhand verschiedener Beispiele können jedoch auch im Bereich der Gartensiedlung bauliche und gestalterische Entwicklungen belegt werden, die dem Erhalt des Siedlungscharakters entgegenstehen. Zudem schützen die bisherigen Maßnahmen jeweils nur kleine Bereiche oder einzelne Bauwerke – für den größten Teil der Gartensiedlung gilt übliches Baurecht. Vor dem Hintergrund knappen Wohnraums, dem Druck zur Nachverdichtung und den Entwicklungen auf dem ehemaligen Zandersgelände wächst die Sorge, dass die Gestalt der ersten deutschen Gartenstadt, der Gartensiedlung Gronauer Wald – gegründet 1897, ihre ursprüngliche Form verliert. Bei allem Respekt für die zahlreichen Zukunftsprojekte in der Stadt sind weitere Maßnahmen hier vor Ort unabdingbar – so wie sie seit der Gründungszeit der Siedlung und bis zum Verkauf der Firma Zanders an International Paper 1989 auch detailliert bestanden:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Verbindliche Regelungen für Bauvolumen, Verhältnis der bebauten Fläche zum Grundstück, Dachformen, straßenweises Höhenprofil</li>



<li>Bebauungsplan in Textbausteinform, der ggf. durch ein externes Stadtplanungsbüro erstellt werden kann</li>



<li>spezielle Gestaltungsvorgaben auch für Teilbereiche der Siedlung</li>



<li>Regelungen für Stellplätze</li>



<li>Einfriedungen mit Hecken und Zäunen</li>



<li>Verbindliche Regelungen für Vorgärten (Stichwort: Schottergärten)</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Anders, als man es aus der Pressemitteilung der Stadt herauslesen kann, ist der Freundeskreis überzeugt, diese zusätzlichen Maßnahmen nicht erst angehen zu müssen, wenn bereits Tatsachen geschaffen worden sind, sondern vorsorglich und zeitnah umzusetzen. Einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gartensiedlung hat der Stadtrat immerhin bereits 2009 gefasst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/">Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://fggw.de">Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://fggw.de/2023/03/31/massnahmen-zum-erhalt-der-gartensiedlung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Historische Bauvorschriften für die Gartensiedlung</title>
		<link>https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/</link>
					<comments>https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Till Erdmenger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Apr 2021 15:15:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Architekten]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Siedlung]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvorschrift]]></category>
		<category><![CDATA[Bebauungsplan]]></category>
		<category><![CDATA[Erhaltungssatzung]]></category>
		<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorgärten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://fggw.de/?p=2142</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es ist überaus interessant, mit welchen Ideen und Vorschriften die Gründer der Gartensiedlung die Gestaltung unserer Nachbarschaft geprägt haben. Aus verschiedenen historischen Schriften haben wir einmal einige interessante Punkte zusammengetragen.&#8230;&#160;<a href="https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Historische Bauvorschriften für die Gartensiedlung</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/">Historische Bauvorschriften für die Gartensiedlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://fggw.de">Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Es ist überaus interessant, mit welchen Ideen und Vorschriften die Gründer der Gartensiedlung die Gestaltung unserer Nachbarschaft geprägt haben. Aus verschiedenen historischen Schriften haben wir einmal einige interessante Punkte zusammengetragen. Inwieweit diese Vorstellungen noch in heutigen Bauvorschriften oder Satzungen enthalten sind, haben wir nicht geprüft.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Quellen</strong>: </p>



<ul class="wp-block-list"><li><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Entwicklung des Bau- und Wohnungswesens in Bergisch Gladbach, 1908 und 1914, Anna Zanders</span></li><li><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Gesellschaftsvertrag und Bauvorschriften der Gemeinnützigen Gartensiedlungsgesellschaft Gronauer Wald m.b.H., 1913</span></li><li><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Kauf-Vertrag und Erbbesitz-Vertrag der Gemeinnützigen Gartensiedlungsgesellschaft Gronauer Wald m.b.H., 1913</span></li><li><span class="has-inline-color has-vivid-purple-color">Satzung der Gemeinnützigen Ansiedler-Genossenschaft Gronauer Wald, 1913</span></li></ul>



<span id="more-2142"></span>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gründungsabsicht</strong>:<br><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Gegenstand des Unternehmens (Gemeinnützige Gartensiedlungsgesellschaft Gronauer Wald m.b.H.) ist der weitere Ausbau und die Erweiterung der von Richard und Anna Zanders begonnenen Einfamilienhaussiedlung Gronauer Wald im Sinne der Gründer und nach den volkswirtschaftlichen und städtebaulichen Grundsätzen der Deutschen Gartenstadtgesellschaft.<br>Es sollen nur Einfamilienhäuser, einzelstehend oder in Gruppen, gebaut werden; nur bei Gebäuden für besondere Zwecke und bei Geschäftshäusern darf hiervon abgewichen werden. Alle Häuser sollen Hausgärten haben, und die weiträumige Bebauung mit Einfamilienhäusern soll durch die „Bauvorschriften“ und durch Ausschluss der Spekulation dauernd sichergestellt werden.<br>Ferner wird angestrebt, dass die Siedlung durch ihr Beispiel und durch Einfluss auf behördliche Maßnahmen die ganze Entwicklung der Stadt Bergisch Gladbach im Sinne des Gartenstadtgedankens beeinflussen möge.<br>Jede spekulative oder willkürliche Verteuerung der Preise des Bodens und der Wohnungen soll dauernd völlig verhindert werden</span> <span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">…</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-purple-color">Es sollen nur Einfamilienhäuser, als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser gebaut werden.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Allgemeine Bauvorschriften:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Hier sollte ein in sich geschlossener Ortsteil geschaffen werden, der, vor all den vorgenannten Schäden bewahrt, durch sein Beispiel die Bauweise und Wohnsitte in den übrigen Stadtgebieten beeinflussen sollte.<br>[…] ebenso wurde der Charakter der weiträumigen Bebauung mit Einfamilienhäusern durch bauliche Beschränkungen dauernd zu erhalten gesucht.<br>Diese Bauvorschriften haben Geltung für das im Bebauungsplan festgelegte Gelände der Gartensiedlung Gronauer Wald, sowie für alle Grundstücke, die von Frau Anna Zanders etwa später noch hinzugegeben werden. Sie gelten sinngemäß auch für Unterhaltung, Umbau und Erweiterung von Bauten und Nebenanlagen.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Durch eine Reihe von Verkaufsbedingungen, welche die willkürliche Verfügung über die Grundstücke einschränken sollten, wurde angestrebt, die ganze Anlage nach Möglichkeit ihrer Bestimmung zu erhalten und der Spekulation dauernd zu entziehen.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Der Käufer erkennt hiermit an, dass ihm die Bauvorschriften der Gem. Gartensiedlungsgesellschaft Gronauer Wald bekannt und bei Abschluss dieses Vertrages ausgehändigt worden sind. Er erkennt die „Bauvorschriften“ als einen wesentlichen Teil dieses Vertrages an, unterwirft sich ihnen und verpflichtet sich, auf dem gekauften Grundstück binnen … Jahren ein Einfamilienhaus gemäß den „Bauvorschriften“ zu bauen.<br>Der Käufer verpflichtet sich, auf dem gekauften Grundstück nur solche Bauten zu errichten, die die Genehmigung der Gartensiedlungsgesellschaft durch Unterschrift gefunden haben.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verkehrsräume, Straßen und Wege:<br></strong>Verkehrsräume wie Straßen und Wege werden nicht behandelt, da diese bereits erstellt sind und aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht mehr verändert werden können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Stellung der Häuser:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Eine nicht schablonenmäßige Baufluchtlinie wurde im Gronauer Wald verschiedentlich auf dem Wege der Ausnahmebewilligung zugelassen. Bei der Stellung und Gruppierung der Häuser ließ man sich eben so sehr von der Zweckmäßigkeit, wie z.B. der Rücksicht auf die Himmelsrichtungen, als auch von der Absicht, ein ansprechendes Straßenbild zu erzielen, leiten.<br>Erwähnt sei hier die staffelförmige Anordnung der Häuserreihe, die abgesehen von dem hübschen Straßenbild für das einzelne Haus selbst bei ganz schmalen Grundstücken den Vorteil einer nach allen Seiten freien Lage mit sich bringt.<br>Die spitzwinklige Lage der Grundstücke zur Straße, die tiefe Anordnung zur Voraussetzung hat, ist in Bergisch Gladbach bei vielen Wegen vorhanden, und es wäre deshalb zu begrüßen, wenn eine derartige staffelförmige Fluchtlinie in geeigneten Fällen allgemein und nicht nur ausnahmsweise zugelassen würde.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bebauungsdichte und Grundstücke:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Die Baugrundstücke werden, je nachdem es die örtlichen Verhältnisse ergeben, kleiner oder größer gestaltet; im Durchschnitt sind sie 1/5 oder 1/4 Morgen (500 – 625 qm) groß. An einzelnen Stellen, wo ein zu kleines Baugrundstück entsteht, wird die fehlende Gartenfläche gegenüber dem Hause oder sonst in der Nachbarschaft ersetzt. Größer als 1/4 Morgen werden die Grundstücke für die kleinen Häuser im allgemeinen nicht bemessen, weil sonst die Nebenarbeiten für den Arbeiter, der seinen Garten nur in seinen freien Stunden bearbeiten kann, zu groß werden.<br>Bei der Verteilung von Haus- und Grundstücksbreite müssen die baupolizeilichen, ortsstatutarischen und die Beleihungsvorschriften befolgt werden, jedoch wird auch hierbei jede schablonenhafte Einförmigkeit, insbesondere in der Breite der Bauweise vermieden.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Die Mindestgröße eines Grundstückes ist 350 qm. Kleinere Grundstücke sind nur in Ausnahmefällen, wenn technische Gründe dies gebieten, zulässig. Jedoch darf unter allen Umständen die Bebauungsdichte nicht größer werden, als 18 Häuser auf 1 ha einschließlich Straßen und Plätzen.<br>Von der Bodenfläche jedes Grundstücks dürfen mit Wohngebäuden einschließlich etwaiger Wirtschaftsanbauten, Ställe, Werkstätten und dgl. höchstens 1/6 der Gesamtfläche überbaut werden.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Es dürfen höchstens … der Bodenfläche fest bebaut werden.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Einzelbestimmungen nach § 3 und 10 der „Bauvorschriften“: Von dem Grundstück dürfen mit Wohngebäuden einschließlich etwaiger Wirtschaftsbauten überbaut werden höchstens … qm.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Architektur:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Bei der Gestaltung der Häuser konnte nicht die Absicht bestehen, sogleich Musterbeispiele zu schaffen; hatte sich doch bisher niemand mit der schönheitlichen Gestaltung des Arbeiter-Einfamilienhauses beschäftigt!<br>Es sollte vielmehr an einer Reihe von Versuchen gezeigt werden, wie sich bei einfacher Formengebung eine gute, zweckmäßige Grundrissgestaltung und eine ansprechende gefällig Wirkung erreichen lasse.<br>Dies wird in erster Linie durch gute Verhältnisse der einzelnen Glieder des Baukörpers zueinander zu erreichen gesucht, wobei die Dachlinie, die Höhe der Stockwerke und die Fensterverteilung wesentlich sind, unter Benutzung der einfachsten Schmuckmittel, wie Fensterläden, Verputz und der so lange vernachlässigt gewesenen Farbe.<br>Alle diese Dinge verursachen nur wenig Mehrkosten, während die bergischen Schmuckmotive; Fachwerk und Schiefer, der höheren Kosten wegen nur vereinzelt benutzt werden konnten.<br>Die Stockwerke werden im Verhältnis zur Größe niedrig gehalten, um eine behagliche Raumwirkung zu erzielen (jetzt im Erdgeschoss 2,50 – 2,60 m, im Obergeschoss 2,50 m i.L.). Bei Einfamilienhäusern, wo sich die Familie mehr ausbreiten kann, bedeutet zudem die übertriebene Zimmerhöhe eine unnötige Verteuerung der Baukosten und eine Erhöhung der Ausgaben für Heizung.<br>Den Fenstern gibt man im Gegensatz zu den bis dahin üblichen ein mehr breites als hohes und schmales Verhältnis, wodurch die Zimmer eine bessere und freundlichere Belichtung erhalten, wie auch das schmale hohe Fenster sofort zur Verhängung mit Gardinen nötigt.<br>Man vermeidet die Fenster zu groß zu gestalten, weil dadurch bei freistehenden kleinen Häusern die Räume im Sommer zu heiß und im Winter zu kalt werden.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wohnhäuser:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">a. Es dürfen nur Einfamilienhäuser, d.h. Häuser, die nur zum Bewohnen durch eine Familie (Haushalt) eingerichtet sind, gebaut werden. Bei Gebäuden für ledige Personen und besondere Zwecke und bei Geschäftshäusern sind auch größere Bauten zulässig.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Auf der hier gekauften Parzelle darf nur ein Einfamilienhaus errichtet und als solches benutzt werden.<br></span><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">b. Die Häuser dürfen nur aus Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, oder aus Erdgeschoss, Obergeschoss mit oder ohne Dachausbau bestehen. Die Decke des Kellergeschosses darf nicht mehr als 1 m über der mittleren Höhe des umgebenden Erdreichs liegt.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Die Höhe der Häuser von dem Sockel, welcher nicht höher sein darf wie 1,00 m, bis zur Oberkante des Dachgesimses, darf nicht mehr wie 6,50 m betragen.<br></span><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">c. Bei der Stellung der Gebäude zueinander und Ihrer Höhenabmessung ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass für jedes notwendige Zimmerfenster ein Lichteinfallswinkel von mindestens 60° gewährleistet bleibt. (Winkel zwischen der Senkrechten und der Verbindungslinie von Fensterbank mit Dachfirst bzw. der höchsten Linie größerer gegenüberliegender Gebäudeteile)<br>Der Gesamtabstand zweier nebeneinanderliegender Gebäude muss bei anderthalbgeschossigen Häusern mindestens 6,50 m, bei zweigeschossigen Häusern mindestens 9,00 m betragen. Falls auf den Nachbargrundstücken Gebäude noch nicht stehen oder noch nicht genauer geplant sind, muss der Abstand des Gebäudes von der Nachbargrenze mindestens die Hälfte der vorgenannten Masse betragen.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Der Abstand der Gebäude von den Nachbargrenzen muss mindestens 3,00 m und von der Straße mindestens 2,00 m betragen. Es ist jedoch gestattet, zwei Gebäude gleichzeitig unmittelbar aneinander zu bauen, wenn jedes den Mindestabstand von 5,00 m nach der Nachbargrenze innehält.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Die Mindesttiefe des Vorgartens sowie die hintere Baufluchtlinie werden von der G.G.G.W. von Fall zu Fall festgelegt.<br></span><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Der Mindestabstand von der rechten Nachbargrenze muss betragen … Meter. Der Abstand von der linken Nachbargrenze … Meter. Die Mindestvorgartentiefe ist … Meter. Die hintere Baufluchtlinie (hintere Grenze, über die nicht gebaut werden darf) ist von der hinteren Grundstücksgrenze … Meter entfernt.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Vorbauten, die nicht höher als 4,00 m über dem Erdboden sind, dürfen 1,00 m näher an die Grenze herangebaut werden.<br></span><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Vorbauten, welche nicht höher als 3,50 m über dem Sockel sind, dürfen bis auf 2,00 m an die Grenze herangebaut werden.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anbauten:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Die Errichtung von Anbauten, Ställen, Schuppen, Werkstätten und dgl. ist nur mit besonderer schriftlicher Genehmigung des Aufsichtsrates zulässig. Sie müssen so angelegt und eingerichtet sein, dass eine Belästigung der Nachbarn durch sie ausgeschlossen ist.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Die Errichtung von Werk- und Lagerstäten bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers der in der Gemarkung Gronau gelegenen, im Grundbuch von Gronau, Band I, Artikel 39 eingetragenen Parzelle, Flur 2, Nummer 200/6 Gronauer Wald 64,44 Ar. </span>(Referenzgrundstück der Gartensiedlung Gronauer Wald, Anm. d. Red.)<br><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Alle Baustoffe und Farben von Außenmauern, Dachbedeckungen, Fenstern, Türen, Läden, Regenrinnen, Veranden, Einfriedungen und dgl. bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrates, und zwar nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei jedesmaliger Erneuerung. Alle Außenmauern müssen eine der Vorderseite gleichwertige Ausbildung haben.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Alle Außenmauern müssen eine der Vorderfront gleichartige Ausbildung haben.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Abwässer:<br></strong>Heute nicht mehr zutreffend, da alle Gebäude an die Kanalisation angeschlossen sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gewerbliche Anlagen:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-green-cyan-color">Alle gewerblichen Anlagen, mit deren Betrieb für die Umgebung eine Gefährdung oder Belästigung durch Rauch, Ruß, üble Gerüche, außergewöhnliches Geräusch und dgl. verbunden sein kann, insbesondere alle den Vorschriften in § 16 ff der Reichsgewerbeordnung unterliegenden Anlagen sind vom Plangebiet ausgeschlossen.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bäume:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Die auf dem Grundstück stehenden […] Bäume dürfen ohne Einwilligung der G.G.G.W. nicht gefällt, und auch keine größeren Äste abgesägt werden.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einfriedungen:<br></strong><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Gegen die Straße und die Nachbargrenzen werden die Grundstücke durch lebende Hecken, meist mit Liguster. Lattenzäune finden sich der größeren Kosten wegen nur vereinzelt.<br>Eiserne Einfassung wurde als unschön und teuer vermieden.</span><br><span class="has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color">Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück spätestens bis zum … in einer mit der Verkäuferin zu vereinbarenden Art auch an den nicht an die Straße stoßenden Grenzen mit einem Zaun einzufrieden. Die gleiche Verpflichtung wird den Käufern der angrenzenden Grundstücke auferlegt werden. Grundsätzlich sollen die Einfriedungen auf den Nachbargrenzen von den Nachbarn auf gemeinschaftliche Kosten errichtet und unterhalten werden.</span></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gärten:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><span class="has-inline-color has-vivid-red-color">Für die Anlage der Gärten tritt der Gesichtspunkt des innigen Zusammenhanges mit dem Hause und die möglichst praktische Benutzbarkeit in den Vordergrund. Das Zusammenarbeiten von Architekt und Gärtner ist auch bei so kleinen Aufgaben von Bedeutung.<br>Die Tiefe des Vorgartens wird absichtlich nur gering bemessen, meist nur auf 2,00 m, da Vorgärten von größerer Tiefe erfahrungsgemäß nicht so sauber als Ziergärtchen gehalten werden.<br>Die größte Fläche des Gartens bleibt dem Gemüsebau vorbehalten; ein Grasplatz zum Bleichen, einige hochstämmige Obstbäume, die meist längs der Wege in die Gemüsebeete, nicht in die Rasenfläche gepflanzt werden (um ihnen bessere Nahrung und Pflege zuteil werden zu lassen), Beerenobst, einige Ziersträucher und Stauden fehlen nirgends; die Hauswände sind mit Spalierobst oder blühenden Gewächsen berankt.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/">Historische Bauvorschriften für die Gartensiedlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://fggw.de">Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://fggw.de/2021/04/12/historische-bauvorschriften-fuer-die-gartensiedlung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
