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Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung

Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Stadt Bergisch Gladbach eine Pressemitteilung zur Gartensiedlung Gronauer Wald. Anlass war ein Treffen des Freundeskreises mit Vertretern der Stadt im vergangenen Herbst. In der Pressemitteilung stellt die Stadt einmal mehr die besondere historische Bedeutung der Siedlung heraus und nennt verschiedene Instrumente, die dem Erhalt des Charakters der Siedlung dienen sollen.

Wir möchten an dieser Stelle ein paar Informationen ergänzen. Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald bemüht sich bereits seit seiner Gründung 2008 in vielfältiger Weise um den Erhalt des Siedlungscharakters. Zahlreiche Anwohner und Freunde leisten in ehrenamtlicher Arbeit Unglaubliches, um die Nachbarn, die Stadt Bergisch Gladbach und Interessierte auch überregional zu informieren. Dies hat die Stadt freundlicherweise mit der Verleihung des Heimatpreises 2021 honoriert. Zu den Initiativen des Freundeskreises zählen zum Beispiel Info-Veranstaltungen, Führungen durch die Siedlung, in alle Haushalte verteilte Flyer, eine stets aktuelle Webseite, wiederholte Straßenfeste, mehrfache Baumpflanzaktionen, die Errichtung eines Rundwegs und die Veröffentlichung eines Buchs über die Siedlung.

Die vorhandenen Maßnahmen zum Schutz der Siedlung gingen ebenfalls auf Initiativen des Freundeskreises zurück. Beginnend mit der Erstellung eines Gutachtens durch das Architekturbüro Werling und der daraus resultierenden Gestaltungsfibel über die Denkmalbereichssatzung 2011 hin zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung und einer Erhaltungssatzung 2014 arbeitete der Freundeskreis in der Vergangenheit bereits erfolgreich gemeinsam mit der Stadt an geeigneten Regelungen. Diese Zusammenarbeit möchte der Freundeskreis auch in Zukunft beibehalten und ausbauen.

Wohin fehlende baurechtliche Ausgestaltung führen kann, sieht man derzeit in Refrath. Dort sind Baukörper entstanden, die die maximalen Grundstücksmaße ausschöpfen, um Mehrparteienhäuser inmitten von Einfamilienhaussiedlungen zu errichten.

Anhand verschiedener Beispiele können jedoch auch im Bereich der Gartensiedlung bauliche und gestalterische Entwicklungen belegt werden, die dem Erhalt des Siedlungscharakters entgegenstehen. Zudem schützen die bisherigen Maßnahmen jeweils nur kleine Bereiche oder einzelne Bauwerke – für den größten Teil der Gartensiedlung gilt übliches Baurecht. Vor dem Hintergrund knappen Wohnraums, dem Druck zur Nachverdichtung und den Entwicklungen auf dem ehemaligen Zandersgelände wächst die Sorge, dass die Gestalt der ersten deutschen Gartenstadt, der Gartensiedlung Gronauer Wald – gegründet 1897, ihre ursprüngliche Form verliert. Bei allem Respekt für die zahlreichen Zukunftsprojekte in der Stadt sind weitere Maßnahmen hier vor Ort unabdingbar – so wie sie seit der Gründungszeit der Siedlung und bis zum Verkauf der Firma Zanders an International Paper 1989 auch detailliert bestanden:

  1. Verbindliche Regelungen für Bauvolumen, Verhältnis der bebauten Fläche zum Grundstück, Dachformen, straßenweises Höhenprofil
  2. Bebauungsplan in Textbausteinform, der ggf. durch ein externes Stadtplanungsbüro erstellt werden kann
  3. spezielle Gestaltungsvorgaben auch für Teilbereiche der Siedlung
  4. Regelungen für Stellplätze
  5. Einfriedungen mit Hecken und Zäunen
  6. Verbindliche Regelungen für Vorgärten (Stichwort: Schottergärten)

Anders, als man es aus der Pressemitteilung der Stadt herauslesen kann, ist der Freundeskreis überzeugt, diese zusätzlichen Maßnahmen nicht erst angehen zu müssen, wenn bereits Tatsachen geschaffen worden sind, sondern vorsorglich und zeitnah umzusetzen. Einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gartensiedlung hat der Stadtrat immerhin bereits 2009 gefasst.

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