Maßnahmen zum Erhalt der Gartensiedlung

Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Stadt Bergisch Gladbach eine Pressemitteilung zur Gartensiedlung Gronauer Wald. Anlass war ein Treffen des Freundeskreises mit Vertretern der Stadt im vergangenen Herbst. In der Pressemitteilung stellt die Stadt einmal mehr die besondere historische Bedeutung der Siedlung heraus und nennt verschiedene Instrumente, die dem Erhalt des Charakters der Siedlung dienen sollen.

Wir möchten an dieser Stelle ein paar Informationen ergänzen. Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald bemüht sich bereits seit seiner Gründung 2008 in vielfältiger Weise um den Erhalt des Siedlungscharakters. Zahlreiche Anwohner und Freunde leisten in ehrenamtlicher Arbeit Unglaubliches, um die Nachbarn, die Stadt Bergisch Gladbach und Interessierte auch überregional zu informieren. Dies hat die Stadt freundlicherweise mit der Verleihung des Heimatpreises 2021 honoriert. Zu den Initiativen des Freundeskreises zählen zum Beispiel Info-Veranstaltungen, Führungen durch die Siedlung, in alle Haushalte verteilte Flyer, eine stets aktuelle Webseite, wiederholte Straßenfeste, mehrfache Baumpflanzaktionen, die Errichtung eines Rundwegs und die Veröffentlichung eines Buchs über die Siedlung.

Die vorhandenen Maßnahmen zum Schutz der Siedlung gingen ebenfalls auf Initiativen des Freundeskreises zurück. Beginnend mit der Erstellung eines Gutachtens durch das Architekturbüro Werling und der daraus resultierenden Gestaltungsfibel über die Denkmalbereichssatzung 2011 hin zur Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung und einer Erhaltungssatzung 2014 arbeitete der Freundeskreis in der Vergangenheit bereits erfolgreich gemeinsam mit der Stadt an geeigneten Regelungen. Diese Zusammenarbeit möchte der Freundeskreis auch in Zukunft beibehalten und ausbauen.

Wohin fehlende baurechtliche Ausgestaltung führen kann, sieht man derzeit in Refrath. Dort sind Baukörper entstanden, die die maximalen Grundstücksmaße ausschöpfen, um Mehrparteienhäuser inmitten von Einfamilienhaussiedlungen zu errichten.

Anhand verschiedener Beispiele können jedoch auch im Bereich der Gartensiedlung bauliche und gestalterische Entwicklungen belegt werden, die dem Erhalt des Siedlungscharakters entgegenstehen. Zudem schützen die bisherigen Maßnahmen jeweils nur kleine Bereiche oder einzelne Bauwerke – für den größten Teil der Gartensiedlung gilt übliches Baurecht. Vor dem Hintergrund knappen Wohnraums, dem Druck zur Nachverdichtung und den Entwicklungen auf dem ehemaligen Zandersgelände wächst die Sorge, dass die Gestalt der ersten deutschen Gartenstadt, der Gartensiedlung Gronauer Wald – gegründet 1897, ihre ursprüngliche Form verliert. Bei allem Respekt für die zahlreichen Zukunftsprojekte in der Stadt sind weitere Maßnahmen hier vor Ort unabdingbar – so wie sie seit der Gründungszeit der Siedlung und bis zum Verkauf der Firma Zanders an International Paper 1989 auch detailliert bestanden:

  1. Verbindliche Regelungen für Bauvolumen, Verhältnis der bebauten Fläche zum Grundstück, Dachformen, straßenweises Höhenprofil
  2. Bebauungsplan in Textbausteinform, der ggf. durch ein externes Stadtplanungsbüro erstellt werden kann
  3. spezielle Gestaltungsvorgaben auch für Teilbereiche der Siedlung
  4. Regelungen für Stellplätze
  5. Einfriedungen mit Hecken und Zäunen
  6. Verbindliche Regelungen für Vorgärten (Stichwort: Schottergärten)

Anders, als man es aus der Pressemitteilung der Stadt herauslesen kann, ist der Freundeskreis überzeugt, diese zusätzlichen Maßnahmen nicht erst angehen zu müssen, wenn bereits Tatsachen geschaffen worden sind, sondern vorsorglich und zeitnah umzusetzen. Einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gartensiedlung hat der Stadtrat immerhin bereits 2009 gefasst.

Rückschau: So schneidet man Obstbäume

Foto: Thomas Klostermann

Bei bestem Wetter fand am Samstag unser aktueller Workshop zum Obstbaum-Schnitt statt. Trotz der guten Wochenend-Witterung und viel Reklame fanden sich lediglich eine handvoll Interessierter zusammen – wovon die Intensität des Workshops natürlich profitierte. An dieser Stelle deshalb nochmals unsere dringende Empfehlung: Nutzen Sie die nächste Gelegenheit, eines unserer kostenlosen Seminare zum fachmännischen Schnitt von Obstbäumen zu besuchen! Ohne die notwendige Pflege und Zuwendung in Form von Erziehung- und Pflegeschnitt werden Sie wenig Freude an Ihren Obstbäumen haben und sich über einen schlechten Ertrag ärgern. Über weitere Termine informieren wir Sie hier und – wenn möglich – über unseren Infobrief, den wir unregelmäßig in alle Haushalte verteilen.

Der Freundeskreis wünscht fröhliche Weihnachten – und hat einen tollen Geschenk-Tipp für Euch!

Liebe Freunde, Nachbarn, Anwohner und Fans – wir möchten Euch allen herzlich danken für ein tolles Jubiläumsjahr! Was wir 2022 alles erlebt haben, könnt Ihr hier nachlesen, jetzt aber wird es Zeit für etwas Beschaulichkeit, Ruhe, Entspannung und Genuss 😉 Wir wünschen Euch allen ein fröhliches Weihnachtsfest! Bleibt gesund, erfriert nicht und überlegt schon mal, was wir nächstes Jahr für die Gartensiedlung tun können 😉

Wer auf den letzten Drücker noch ein Weihnachtsgeschenk sucht: Der Trend geht zum Zweitbuch! Also: Für alle, die schon das Telefonbuch haben, würde sich unser Buch über die Gartensiedlung ideal als Geschenk anbieten 😉 Ob Ihr Euch nun selbst beschenken möchtet oder ein attraktives Coffee-Table-Book für Freunde oder die Familie sucht, bei uns werdet Ihr fündig!

125 Jahre Gartensiedlung Gronauer Wald“, ein reichhaltig bebildertes Hardcover mit 240 Seiten, erhaltet Ihr für € 24,80 direkt über unsere Webseite oder persönlich bei Ariane von Britton (bitte per Mail an ariane.von.britton@fggw.de oder Tel. 0163 8249442‬ Kontakt aufnehmen).

Einen kleinen Eindruck unseres Buchs vermitteln diese Beispielseiten. Über die Feiertage habt Ihr genug Zeit, im Buch zu stöbern!

Unsere Zwitscherkisten im Bürgerportal

Wir freuen uns sehr über den wunderschönen Artikel über die Zwitscherkisten beim Bürgerportal – lesen Sie den Beitrag hier. Wie angekündigt, werden dort in unserem Jubiläumsjahr noch weitere Artikel über die Gartensiedlung Gronauer Wald erscheinen. Wir sind gespannt 😉

Freundeskreis erhält den Heimatpreis 2021

Freundeskreis erhält den Heimatpreis 2021

Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald ist einer von insgesamt 4 Preisträgern des Heimatpreises 2021, den die Stadt Bergisch Gladbach verliehen hat. Im Rahmen einer Feierstunde im Ratssaal Bensberg überreichte Bürgermeister Frank Stein am 20.02.2022 den Gewinnern die Urkunden und den Pokal. Die Feier wurde musikalisch passend begleitet mit Liedern von Pascal Lüders. Der Bürgermeister betonte in seiner Rede die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit für unsere Gesellschaft: „Das Ehrenamt schafft sowohl eine breite Vereins- und Verbandsstruktur als auch einen engen Zusammenhalt und Heimatbewusstsein. […] Ohne Ehrenamt würden ganz viele Dinge, die uns oft so selbstverständlich erscheinen, auf der Strecke bleiben.“ In Bezug auf unsere Siedlung hob Frank Stein hervor, wie aktuell das Zanders´sche Projekt, das in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen feiert, noch heute sei – die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Einklang mit der Natur.

Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung und gratulieren herzlich auch den weiteren Preisträgern, der Garten-AG des Gymnasiums Herkenrath, die in Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Naturschutzverein (RBN) und den Klima-Freunden Rhein-Berg eine Obstwiese angepflanzt haben; dem Schnubbel e.V., einem Projekt, das in den Sommerferien 2021 für Kinder und Jugendliche eine corona-konforme Freizeitgestaltung organisiert und finanziert hat; sowie den Schülerinnen und Schülern der Gebärdensprache-AG der GGS Hebborn, die mit einer taub-stummen Mitschülerin auch ohne Dolmetscher reden und spielen können möchten.

Vorgärten des Grauens und politischer Gestaltungswille

Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald wendet sich mit diesem offenen Brief an die politisch und verwaltungsrechtlich Verantwortlichen der Stadt Bergisch Gladbach:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die „Vorgärten des Grauens“ sind seit einigen Jahren aus dem Straßenbild bekannt – und es werden noch immer mehr. Ebenfalls ist bekannt, welchen massiven Schaden die Versiegelung urbaner Flächen der Umwelt beifügt.
Dankenswerterweise ist das Thema der insektenfeindlichen Schottergärten in den Medien und der Politik angekommen – nur die städtische Verwaltung scheint sich der Tragweite noch nicht bewusst zu sein.

Der Kölner Stadtanzeiger veröffentlichte am 9. April 2021 den Artikel „Politik hat kein Herz für Steine“, der Freundeskreis reagierte mit einem Leserbrief. Am 15.10.21 folgte der Beitrag „Weg mit dem grauen Schotter“. In beiden Artikeln wird das Dilemma der vermeintlich pflegeleichten Schottervorgärten und die Notwendigkeit eines ökologischen Umdenkens und Umlenkens beschrieben. Was uns als Freundeskreis verstört, ist die Tatsache, daß der Erste Beigeordnete der Stadt Bergisch Gladbach in beiden Artikeln mit dem Hinweis zitiert wird, der Paragraph 8 der Landesbauordnung lasse ein Verbot von Schottergärten nicht zu. Er begründet das mit dem im Paragraphen enthaltenen Nachsatz einer möglichen „anderen zulässigen Verwendung“. Auch ohne juristisches Fachwissen erschließt sich rein logisch, daß die Versiegelung des Vorgartens mit Folie und Schottersteinen – also das Gegenteil der in der Bauordnung geforderten Wasseraufnahmefähigkeit und der Begrünung – wohl kaum eine „andere zulässige Verwendung“ darstellen kann. Schottergärten haben per se keinen „Verwendungszweck“, sie können nicht als Stellplatz, Spielwiese, Terrasse oder Mülltonnen-Stellplatz genutzt werden. Sie dienen lediglich der fragwürdigen Gestaltung und sorgen durch ihre Existenz für eine weitere Bodenversiegelung, Insektensterben und die unnötige Aufheizung des städtischen Klimas.

Der in München ansässige Fachanwalt Martin Klimesch schreibt deshalb in seinem Fachartikel „Aktuelle Rechtsprobleme des Artenschutzes – Schottergärten und die (rechtswidrige) Streuobstverordnung“ völlig zutreffend, dass begrünten Vorgärten in der Bauordnung eine große Bedeutung zugemessen werde, weshalb an die Zulässigkeit einer abweichenden Verwendung strenge Maßstäbe anzusetzen seien. Er kommt zu dem Schluß, da die Bauordnungen aller Bundesländer entsprechende Regelungen bezüglich der unbebauten Flächen enthielten, seien Schottergärten baurechtlich unzulässig. Zudem eröffneten die Bauordnungen jeder Gemeinde die Möglichkeit, selbst durch Satzungen und Bebauungspläne tätig zu werden.
Viele Orte in Nordrhein-Westphalen verbieten deshalb Schottergärten bereits per Gestaltungssatzungen, zum Beispiel Aachen, Walsdorf, Bad Berleburg, Bad Laasphe, Bad Salzuflen, Bad Münstereifel, Bedburg, Bergneustadt, Bloomberg, Brakel, Bochum, Detmold, Düsseldorf, Freudenberg, Hallenberg, Hattingen, Herne, Horn-Bad Meinberg, Höxter, Kalkar, Kempen, Kleve, Krefeld, Lemgo, Leverkusen, Lippstadt, Lügde, Minden, Monheim, Monschau, Moers, Pulheim, Ratingen, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schieder-Schwalenberg, Schmallenberg, Schwalmtal, Soest, Stolberg, Velbert, Warburg, Warendorf, Werl und Wuppertal.
In diesen Satzungen wird üblicherweise von „dauerhaftem Bewuchs“ gesprochen, von „gärtnerischer Gestaltung“ und von „dauerhafter Erhaltung“ bzw „Pflege“. Vorgärten dürfen nicht als „Arbeits- oder Lagerfläche“ bzw. als „Stellplatz“ genutzt werden. Häufig werden auch Bäume und Sträucher in „angemessenem Umfang“ oder „soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist“ erwähnt. Auch Stauden, Beete oder Hecken werden genannt. Der Anteil der „ziergärtnerisch“ gestalteten Fläche muß den Anteil versiegelter Fläche übertreffen, teils ist dies sogar prozentual geregelt. Einfassungen sind teils explizit verboten. Oft wird gefordert, daß die Befestigung lediglich von Zuwegungen oder Mülltonnenstellflächen erlaubt sei. Die Stadt Oelde erlaubt eine Gestaltung als Steingarten mit einer Mixtur aus Stein- und Pflanzenelementen. Teils wird gefordert, daß Abfallbehälter mit einer Bepflanzung zu umgeben sind, um sie vom Straßenraum abzuschirmen. Werbeanlagen und Warenautomaten werden oft explizit verboten. Die Befestigung von Vorgartenflächen darf nur im notwendigen Umfang und mit wasserdurchlässigen Baustoffen (z.B. fugenoffenes Pflaster oder Rasengitterplatten) erfolgen. Die Eigenschaft des Vorgartens als Garten muss insgesamt gewahrt bleiben. Einfriedungen des Vorgartens unterliegen üblicherweise bestimmten Auflagen an Höhe und Material, damit der freie Blick in den Vorgarten gewahrt bleibt. Vorgärten dürfen nicht durch Anschüttungen oder Ausgrabungen wesentlich vom Niveau der Umgebung abweichen. Beete sind ebenerdig auszuführen.

Diese Beispiele zeigen, wie deutlich sich andere Gemeinden auf der Basis bestehender Gesetze bereits für den Umweltschutz einsetzen, statt sich auf Nachsätze in Gesetzestexten zu berufen, um den fehlenden Willen einer politischen Gestaltung zu kaschieren. Ein Schottergarten-Verbot ist möglich und wird vielerorts schon praktiziert. Das hilft der Ästhetik im Straßenraum, gibt Insekten Nahrung und Lebensraum, vermindert Gefahren durch Starkregenereignisse und vermeidet urbane Hitzeinseln.

Wir fordern deshalb Mut und sofortiges Engagement unserer Stadtverwaltung, um den klimatischen Herausforderungen unserer Zeit auch im Kleinen entgegenzutreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Für den Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald
Till Erdmenger
Ariane von Britton
Frank Grobolschek

Wir sind dabei: Netzwerk Europäische Gartenstadt

Der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald konnte bereits im letzten Jahr eine Aufnahme der historischen Zanders-Siedlung in Bergisch Gladbach in das „Netzwerk Europäsche Gartenstadt“ erreichen. Dieses Netzwerk versteht sich als Plattform für die Partnerschaft und den Kontaktaustausch zwischen Gartenstädten in ganz Europa.

Mit Hilfe des „Netzwerks Europäsche Gartenstadt“ verspricht sich der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald einen Erfahrungsaustausch mit anderen Gartenstädten über die Implementierung von Schutzkonzepten zum Erhalt der historischen Siedlungsstrukturen. Zudem ist durch die Teilhabe an einem internationalen Netzwerk eine Aufwertung der Gartensiedlung Gronauer Wald und der Stadt Bergisch Gladbach in der Öffentlichkeit zu erwarten. Ein Treffen des Netzwerks war bereits für 2020 in Freiburg geplant, wurde jedoch auf das Jahr 2021 verschoben und musste nun erneut wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. 

Der Freundeskreis Gartensiedlung Gronauer Wald wurde 2008 auf Initiative des Bergischen Geschichtsvereins sowie einiger Bewohner der Gronauer Waldsiedlung gegründet. Das Ziel: Die Bürgerinnen und Bürger sollen für die Geschichte sowie die Entwicklungen in der Siedlung sensibilisiert werden, um das historische Erscheinungsbild und die Wohnqualität für zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu organisiert der Freundeskreis regelmäßige Treffen, Sommerfeste und Führungen, nimmt am „Tag des Denkmals“ teil und informiert die Anwohnerinnen und Anwohner über Infobriefe, seine Webseite und einen Facebook-Account. Im Sommer 2020 errichtete der Freundeskreis außerdem einen Rundweg durch die Siedlung, auf dem 12 Schilder detaillierte Informationen über die Entstehung und die Architekten der Gartenstadt sowie historische Fotos zeigen.

Auf Initiative des Freundeskreises wurden bereits zahlreiche Ziele erreicht, so der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, die Ausweisung einer Denkmalbereichssatzung, ein Gutachten über die Geschichte der Gartensiedlung Gronauer Wald, eine lokale Baumschutzsatzung sowie eine Erhaltungssatzung für das gesamte Siedlungsgebiet. Im Rahmen einer großen Baumpflanzaktion konnten im Dezember 2020 dank der Beteiligung vieler Anwohner insgesamt 69 Bäume auf privaten Grundstücken im Gronauer Wald neu angepflanzt werden.

Das Netzwerk Europäische Gartenstadt versteht sich als Kontaktbörse, um Vertreter der überall in Europa zu findenden Gartenstädte zusammen zu bringen. So soll die Möglichkeit zu internationalem Austausch über die eigenen Belange auf bürgerschaftlichen Ebene ermöglicht werden, das Interesse in der Öffentlichkeit intensiviert und Herausforderungen wirtschaftlicher, sozialer, baulicher oder demographischer Art gemeinsam angegangen werden.

Webseite des Netzwerk Europäische Gartenstadt: http://european-garden-city.net

Der Freundeskreis wurde nominiert!

Heute erreichte uns die Nachricht, daß der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald aus mehreren hundert Einreichungen für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2021 nominiert wurde. Der Preis wurde von der nebenan.de Stiftung ins Leben gerufen, um nachbarschaftliches Engagement auszuzeichnen. Wir zählen zu den insgesamt 97 deutschlandweit nominierten Projekten. Die Nominierung zeigt, dass wir mit unserem Engagement auf dem richtigen Weg sind und nachweislich einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Darauf dürfen wir stolz sein!

Mit der Nominierung haben wir nun die Chance auf einen der Landes- und Themenpreise.

Hier erfahrt ihr mehr über unser Projekt: https://www.nachbarschaftspreis.de/de/Projekte/Projekte/.

Kronengerüst, Fruchtertrag: Jetzt wissen wir, wie man Obstbäume schneidet …

Kronengerüst, Fruchtertrag: Jetzt wissen wir, wie man Obstbäume schneidet …

Am vergangenen Samstag trafen sich 15 Nachbarinnen und Nachbarn aus der Gartensiedlung, um bei bestem Sonnenschein wichtige Dinge über den Obstbaumschnitt zu lernen. Der Freundeskreis hatte neben dem aktiven Mitglied Thomas Klostermann auch den bergischen Obstwiesenretter Michael Müller für diesen Workshop gewinnen können. Mit geballtem fachlichen Wissen machten sich die beiden daran, Obstbäume in mehreren Privatgärten der Siedlung auszulichten und zu erziehen. Dass sie dabei „laut dachten“, war für alle Teilnehmer ein großer Gewinn, denn nicht immer gibt es beim Schneiden eines Baums nur „richtig“ oder „falsch“. Wir waren uns einig, daß ein solches Seminar im kommenden Jahr wiederholt werden sollte, damit wir die Entwicklung der nun getrimmten Obstbäume verfolgen können. Unser Dank gilt den beiden tatkräftigen Fachmännern, den interessierten Anwohnern und natürlich den Freiwilligen, die ihre Bäume als Anschauungsobjekte zur Verfügung gestellt haben.

Unser spontanes Grillfest

Ohne viel Vorlauf hat der Freundeskreis Anwohner der Waldsiedlung am 31. Juli 2021 ab 17:00 zu einem „Kleinen Sommerfest“ eingeladen. Hierbei war außer dem Termin und dem Ort nichts Festes geplant – nach dem Motto „Wer kütt, der kütt“. Rund 40 Teilnehmer haben wir gezählt. Es war eine bunte Mischung aus Alt und Jung, Anwohnern, die schon ihr ganzes Leben hier leben und neu Hinzugezogenen. Jeder brachte etwas mit: Tische und Stühle, Bierbänke aus den umliegenden Häusern, Gläser, Teller und Besteck für spontane Gäste, zwei große Gas-Grills, Bier, Wein, Leckereien. Das Wetter war uns wohlgesonnen und trotz angesagtem Regen blieb es trocken und die Sonne lugte immer wieder durch das Blätterdach der großen Eiche.

Es war eine wirklich schöne Stimmung. Es wurde viel über früher und heute erzählt, über Aktuelles und Vergangenes und so mancher erzählte neuen Nachbarn seine Lebensgeschichte. Immer wieder hörten wir, wie schön es ist, plötzlich Nachbarn zu treffen, die man vorher noch nie gesehen hatte. Um 1 Uhr in der Nacht schließlich löste sich die Gruppe mit den letzten Teilnehmer auf. Am nächsten Tag haben wir natürlich den Platz unter der Eiche nochmal gründlich inspiziert, aber von uns fand sich tatsächlich nicht ein einziger Schnipsel mehr. Herzlichen Dank dafür, dass alle so schön beim Aufräumen mitgeholfen haben.

In den nächsten Tagen haben wir noch viele begeisterte Rückmeldungen bekommen. Liebe Bewohner der Waldsiedlung, das hat so gut geklappt, das wiederholen wir auf jeden Fall!