Vor dem Hintergrund einer dramatischen Klimakrise und exorbitanter Energiekosten ist es nur folgerichtig, wenn das Thema nachhaltiger Energiegewinnung auch in den Bereich des Denkmalschutzes hineingetragen wird. Bisher lautet die Aussage der städtischen Denkmalbehörde, dass für einzelne Baudenkmäler genauso wie für den Denkmalbereich in unserer Gartensiedlung eine Nutzung von Solarpanels auf dem Hausdach ausgeschlossen sei. Dies ist aus denkmalpflegerischer Sicht vollkommen richtig und nachvollziehbar, verursacht aber das Dilemma, dass viele Eigentümer zumindest in naher Zukunft die Wärmepumpe und das Elektroauto nicht mit eigenem Solarstrom betreiben können. Allenfalls eine Nutzung von Garagendächern sei dafür unter bestimmten Auflagen denkbar.
Mögliche Lösungen gibt es aber. So sind bereits die ersten Dachziegel auf dem Markt, die Solarzellen integriert haben. Mit diesen liesse sich das Dach komplett ohne zusätzliche Panels eindecken und dennoch Strom gewinnen. Eine Variante, die wir auch beim letzten Treffen des Freundeskreises ansprachen, sind gemeinschaftliche Solarparks abseits der denkmalgeschützten Bezirke. Eine solche genossenschaftliche Energieerzeugung bietet z.B. die Bürgerenergie Bergisch Gladbach an, die sich derzeit in der Gründung befindet. Der Vorteil: Man hat eine größere Freiheit bei der Höhe der Investition und sorgt dennoch für Nachhaltigkeit. Darüber hinaus sehen wir auch bereits Veränderungen in den denkmalrelevanten Gesetzen: So hat das Bundesland Rheinland-Pfalz bereits das Baurecht derart geändert, dass dort die Nutzung von Solarenergie im Denkmal möglich ist. Vielleicht arbeitet die Zeit also für uns (sofern man sein historisches Gartensiedlungshäuschen tatsächlich mit Panels zupflastern möchte). Schließlich gibt es seit geraumer Zeit auch eine sehr profane Lösung: Man kann sich einen nachhaltig produzierenden Stromlieferanten suchen und Ökostrom beziehen.