Where have all the Buchen gone?

Jetzt sind sie weg – die beiden prägenden Laubbäume in der Straße Unter den Buchen. Geblieben sind zwei Stümpfe, wie ein Mahnmal für den Verlust. Aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit war die Fällung unvermeidbar. Innerhalb von 2 Tagen wurden die Bäume nun fachmännisch entfernt – Stück für Stück wurden die großen Äste entfernt und abgeseilt. Ein Baumkletterer sorgte für die schrittweise Entfernung der Kronen, weitere Fachleute koordinierten, bedienten Winden, zerhäckselten die Zweige. Bei Sonne, Wind, Regen und Schnee. Und immer standen Anwohner dabei, fasziniert von dem Spektakel – aber auch immer mit einer Träne im Auge.

Hier ist die große Foto-Reportage, chronologisch sortiert. Alle Fotos © Till Erdmenger. Gerne dürfen Sie die Fotos für den privaten Gebrauch speichern, für eine gewerbliche Nutzung benötigen Sie jedoch eine schriftliche Lizenz des Urhebers.

Die Buchen musst Du suchen …

Müssen wir bald eine Straße in der Siedlung neu benennen? Vom Platz an der Eiche abzweigend, schlängelt sich die kleine Straße „Unter den Buchen“ nahe dem Lerbach entlang bis zum Talweg. Die namensgebenden Buchen, zwei mächtige Bäume, sind aber leider derart geschädigt, dass sie nun endgültig gefällt werden müssen. Bereits vor etwa zwei Jahren war festgestellt worden, dass die Bäume nicht zu retten seien. Zuletzt um die Jahreswende zeigte sich die Gefahr, als mehrere große Äste brachen – zum Glück, ohne Schaden anzurichten.

In Absprache mit den städtischen Behörden werden die Fällarbeiten am 13. März beginnen – ausnahmsweise nach Beginn der Brutschutzzeit. Wegen der Nähe zu den umliegenden Häusern und der erhöhten und schwer zugänglichen Lage auf dem Grundstück werden sich die Arbeiten über mehrere Tage hinziehen, auch Verkehrsbehinderungen in der Straße Unter den Buchen werden wohl nicht zu vermeiden sein.

Die Eigentümer haben übrigens die Nachpflanzung von 4 Bäumen geplant. Diese sind bereits im Rahmen unserer derzeitigen Pflanzaktion mitbestellt worden. Hier noch einmal – etwas wehmütig – der Anblick der prächtigen Bäume, wie wir ihn bisher kennen.

Ergänzung: Der Eigentümer stellt klar, dass die beiden Buchen gefällt werden müssen, da deren Stand- und Bruchfestigkeit nicht mehr gewährleistet sei. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzsatzung sowie eine Genehmigung zur Fällung der Bäume liege vor.