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Die Baumschutzsatzung
in der Gartensiedlung Gronauer Wald

Seit 2014 gilt für die Gartensiedlung eine Satzung, die Bäume und Hecken schützt. Der Bereich zwischen den Gewerbegebieten Gohrsmühle und Zinkhütte wird als wichtige Verbindung zwischen Schluchter Heide und Lerbachaue gesehen, welche durch zumeist freistehende und zum Teil über 100 Jahre alte Bäume geprägt wird. Die Bäume und Hecken sorgen für ein markantes und charakteristisches Bild der Siedlung. Sie gliedern und beleben das Ortsbild, verbessern die Lebensqualität und das Mikroklima, dienen der Luftreinhaltung und bieten vielfältigen Lebensraum.
Laut Satzung sind daher folgende Pflanzen geschützt: Laubbäume und Wald-Kiefern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, Obstbäume und Hecken ab 1 m Höhe (Liguster, Weißdorn und Hainbuche). Diese Arten entstammen dem gestalterischen Ursprungskonzept und gliedern bis heute augenfällig den Siedlungscharakter. Andere Arten sind nicht geschützt.
Die Baumschutzsatzung hilft uns, den Charakter der Siedlung zu erhalten. Sie bedeutet aber auch, dass die Bewohner der Siedlung angehalten sind, das typische Aussehen dieser Pflanzen zu erhalten und zu schützen. Schädigungen, wie z.B. das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und auch die Anwendung von Streusalz sind zu vermeiden.
Trotz der Aussage „Baurecht bricht Baumrecht“ hat die Vorschrift auch zur Folge, dass bei Beantragung von Baugenehmigungen die vorhandene Pflanzung angegeben werden muss. Bei der Beseitigung eines geschützten Baumes kann die Stadt auf einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung für zweckgebundene Grünholzpflanzungen im Satzungsgebiet bestehen.
Sie finden die Satzung im Wortlaut hier.
Der Stadtrat hat inzwischen beschlossen, für das gesamte Stadtgebiet wieder eine Baumschutzsatzung aufzustellen. Außerdem hat StadtGrün einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, die Vorgartengestaltung durch städtische Vorgaben zu beeinflussen. Steinvorgärten sollten in Zukunft vermieden werden.


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