Zum Inhalt springen

Frankenforster wehren sich mit Klage gegen Nachverdichtung

Normalerweise regelt §34 des Baugesetzbuchs, welche Neubaupläne genehmigt werden dürfen. Liegt für einen Ort kein detaillierter Bebauungsplan vor, müssen sich Neubauten in der Anzahl der Geschosse, der Firsthöhe und der Kubatur bzw. Größe der Grundfläche an den benachbarten Gebäuden orientieren. Dies soll üblicherweise verhindern, daß in einer Einfamilienhaussiedlung riesige Bauten mit vielen Wohnungen entstehen und das gewachsene Umfeld gestalterisch zerstören. Nun hat sich die Stadt Bergisch Gladbach aber die Nachverdichtung auf die Fahnen geschrieben. Was im Grunde eine sinnvolle Idee ist, um brachliegende Grundstücke im innerstädtischen Bereich einer wohnlichen Nutzung zuzuführen. Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Bergisch Gladbach knapp.

Am Froschpfad in Neu-Frankenforst führte diese städtische Vorgabe nun aber zu Empörung unter den Anliegern – und zu einer Klage. Dort wurde ein Einfamilienhaus mit Vorgarten und Garten abgerissen, ein 3-geschossiger Neubau mit Flachdach und versiegelten Parkflächen vor dem Haus befindet sich bereits im Rohbau. Die Nachbarn finden beim Fachbereichsleiter Planen und Bauen der Stadt Bergisch Gladbach aber kein offenes Ohr: Ein Neubau müsse sich nicht an den unmittelbar benachbarten Gebäuden orientieren, um genehmigt zu werden. Es reiche der Vergleich zu Häusern, die in der Umgebung stehen. Für einen Bebauungsplan fehle zudem jede Rechtsgrundlage, wird der Bereichsleiter heute in der Bergischen Landeszeitung/Kölner Stadtanzeiger zitiert. Ein solcher dürfe nur aufgestellt werden, wenn er für die städtebauliche Entwicklung notwendig sei.

Mit der Sorge vor rücksichtsloser Nachverdichtung stehen die Frankenforster nicht alleine. Auch in der historischen Gronauer Wald-Siedlung sind die Folgen des sorglosen Umgangs mit der städteplanerischen Verantwortung für (historische) Viertel bereits sichtbar und stellenweise wird der Charakter der Gartenstadt schon durch moderne Mehrfamilienhäuser oder unpassende Anbauten zerstört.

Aus diesem Grund hat der Freundeskreis der Gartensiedlung Gronauer Wald schon vor vielen Jahren darauf gedrängt, dass ein Bebauungsplan für die Siedlung aufgestellt wird. Obwohl der Stadtrat dies bereits zweimalig beschlossen hat, rührt sich die Stadtverwaltung nicht – es gibt bis heute keinen Bebauungsplan. Es ist unverständlich und unzeitgemäß, dass Vorgärten in einer Gartensiedlung für den Nachweis von Stellplätzen versiegelt werden müssen oder mit Granitschotter zugeschüttet werden dürfen – wie es in unserer Nachbarschaft schon vielfach sichtbar ist.

In Frankenforst sind nun bereits Tatsachen geschaffen worden. Es dürfte unwahrscheinlich sein, daß die Anwohner mit ihrer Klage einen Baustop und Abriss erreichen werden. Wir stehen dennoch hinter den Sorgen der Frankenforster und hoffen darauf, daß die verantwortlichen Stellen der Stadt Bergisch Gladbach zukünftig gewachsene Strukturen einmal persönlich in Augenschein nehmen, bevor fragwürdige Entscheidungen gefällt werden.

Kommentar verfassen